RS Pvak 2021/10/18 B12-PVAB/21

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Veröffentlicht am 18.10.2021
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Norm

PVG §3 Abs1
PVG §41 Abs4

Schlagworte

PVO gemäß PVG

Rechtssatz

Die PVO iSd Gesetzes sind in § 3 Abs. 1 PVG taxativ aufgezählt. Es handelt sich dabei um die Dienststellenversammlung, den Dienststellenausschuss (die Vertrauenspersonen), den Fachausschuss, den Zentralausschuss sowie den Dienststellen-, Fach-, und Zentralwahlausschuss.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:B12.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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