RS Lvwg 2021/11/4 LVwG-AV-1565/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.11.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

04.11.2021

Norm

GewO 1994 §14
GewO 1994 §340

Rechtssatz

Asylwerber zählen nicht zu den in § 14 Abs 1 zweiter Satz GewO genannten „Personen, denen Asyl gewährt wird“ und sind daher nach dieser Bestimmung nicht gewerberechtsfähig.

Schlagworte

Gewerbliches Berufsrecht; Gastgewerbe; Anmeldung; Gewerbeausübung; Ausländer;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1565.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

18.03.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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