RS Vwgh 1966/5/18 1948/65

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Veröffentlicht am 18.05.1966
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Wohnungswesen
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §47

Rechtssatz

Zurückweisung des erst in der mündlichen Verhandlung vor dem VwGH gestellten Antrages auf Zuerkennung des Aufwandersatzes für die Beschwerde wegen nicht rechtzeitiger Einbringung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1965001948.X03

Im RIS seit

22.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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