RS Lvwg 2021/12/13 LVwG-AV-1032/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.12.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

13.12.2021

Norm

EpidemieG 1950 §7
EpidemieG 1950 §17
EpidemieG 1950 §32
ASVG §51 Abs3
EFZG §3

Rechtssatz

Das nach dem EFZG maßgebliche regelmäßige Entgelt ist im Falle eines monatlich entlohnten Dienstnehmers gemäß § 3 Abs 1 EFZG das Monatsentgelt, das durch die Anzahl der Tage des jeweiligen Monats zu teilen und sodann mit der Anzahl der von der Absonderung umfassten Kalendertage im jeweiligen Monat zu multiplizieren ist.

Schlagworte

Gesundheitsrecht; COVID-19; Vergütung; Verdienstentgang; Sonderzahlung; Fehlzeitenzulage;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1032.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

21.12.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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