RS Vwgh 1975/4/22 1213/73

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.04.1975
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Index

Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52 implizit
BAO §177

Rechtssatz

Eines Sachverständigenbeweises bedarf es nur, wenn nicht die Behörde selbst über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen zur Klärung der zu beurteilenden Fragen verfügt.

Schlagworte

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1975:1973001213.X02

Im RIS seit

21.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

21.12.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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