RS Vwgh 2021/10/4 Ro 2021/05/0034

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Veröffentlicht am 04.10.2021
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit

Norm

VwGG §30 Abs2
VwGG §30 Abs3
WGG 1979 §10a

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Zustimmung zum Erwerb von Anteilen gemäß § 10a WGG - Behauptete Auswirkungen aus Beanstandungen des Revisionsverbandes sowie des Amtes der Wiener Landesregierung stellen von vornherein keinen unverhältnismäßigen Nachteil im Sinne des § 30 Abs. 2 VwGG dar.

Schlagworte

Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2021050034.J01

Im RIS seit

21.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

21.12.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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