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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2Rechtssatz
Nichtstattgebung - Zustimmung zum Erwerb von Anteilen gemäß § 10a WGG - Behauptete Auswirkungen aus Beanstandungen des Revisionsverbandes sowie des Amtes der Wiener Landesregierung stellen von vornherein keinen unverhältnismäßigen Nachteil im Sinne des § 30 Abs. 2 VwGG dar.
Schlagworte
Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2021050034.J01Im RIS seit
21.12.2021Zuletzt aktualisiert am
21.12.2021