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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §294Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/09/0032 E 25. Juni 1990 VwSlg 13235 A/1990 RS 2Stammrechtssatz
Die Unterschutzstellung eines Gegenstandes (eines Ensembles) erfolgt in jenem Zustand, in welchem sich das betreffende Denkmal im Augenblick der Unterschutzstellung befindet und es umfaßt diese Unterschutzstellung alles, was als Zubehör oder Bestandteil im sachenrechtlichen Sinne zu der schutzwürdigen zivilrechtlichen Einheit gehört (Hinweis Helfgott, Die Rechtsvorschriften für den Denkmalschutz, S 38f).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021090215.L02Im RIS seit
21.12.2021Zuletzt aktualisiert am
21.12.2021