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L67009 Ausländergrunderwerb Grundverkehr WienNorm
AusländergrunderwerbsG Wr 1998 §1 Abs1Rechtssatz
Nach § 1 Abs. 1 Wr AusländergrunderwerbsG 1998 ist (unter anderem) der Eigentumserwerb an Liegenschaften nur "unter Lebenden" genehmigungspflichtig. Im Revisionsfall bedurfte die Eigentumsübertragung nach dem Tod der Geschenkgeberin (Mutter der Revisionswerberin) somit von vornherein keiner Genehmigung - und daher auch keiner Negativbestätigung aufgrund einer Ausnahme von der Genehmigungspflicht (vgl. § 3 Z 3 iVm. § 5 Abs. 4 leg. cit.) - mehr. Für die Rechtsstellung der Revisionswerberin als im Grundbuch eingetragene Eigentümerin der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft macht es daher keinen Unterschied mehr, ob die angefochtene Entscheidung aufrecht bleibt oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019110078.L01Im RIS seit
20.12.2021Zuletzt aktualisiert am
20.12.2021