Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art115 Abs2Beachte
Rechtssatz
Da der zuständige Materiengesetzgeber von der ihm nach Art. 118 Abs. 4 zweiter Satz B-VG eingeräumten Ermächtigung nicht Gebrauch gemacht hat und demnach in der Gewerbeordnung der innergemeindliche Instanzenzug nicht ausgeschlossen ist, besteht ein solcher auch im Bereich der - dem eigenen Wirkungsbereich der Stadt Wien übertragenen - örtlichen Marktpolizei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2019040001.J10Im RIS seit
20.12.2021Zuletzt aktualisiert am
03.01.2022