Index
L65003 Jagd Wild NiederösterreichNorm
AVG §52Beachte
Rechtssatz
Die Ermittlung des Werts eines Genossenschaftsjagdgebietes stellt eine Tatsachenfrage dar. Gegen die Beiziehung eines Sachverständigen, der den Wert unter Berücksichtigung umliegender, vergleichbarer Genossenschaftsjagdgebiete ermittelt, bestehen aus rechtlicher Sicht keine Bedenken (vgl. VwGH 24.9.2019, Ra 2019/03/0072, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019030095.L02Im RIS seit
20.12.2021Zuletzt aktualisiert am
20.12.2021