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L70309 Buchmacher Totalisateur Wetten WienNorm
AVG §56Rechtssatz
Anders als etwa in § 56a Abs. 3 GSpG 1989 oder § 23 Abs. 4 Wr WettenG 2016 sieht das EpidemieG 1950 die Erlassung eines Deckungsbescheids (vgl. VwGH 6.9.2018, Ra 2018/02/0257) nicht vor. Somit besteht keine rechtliche Grundlage dafür, im Nachhinein - und damit rückwirkend - eine Absonderung durch Bescheid auszusprechen.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021090173.L05Im RIS seit
20.12.2021Zuletzt aktualisiert am
20.12.2021