Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
COVID-19-MaßnahmenG 2020Beachte
Rechtssatz
Die Vergütungsregelung für Verdienstentgang nach § 32 EpidemieG 1950 erfasst lediglich die dort in Abs. 1 genannten, ausdrücklich nach dem EpidemieG 1950 geregelten Fälle (vgl. dazu auch § 12 Abs. 3 COVID-19-MaßnahmenG 2020 betreffend Betriebsschließungen sowie VfGH 26.11.2020, E 3412/2020, und - ausdrücklich auf die COVID-19-Maßnahmenverordnung-96 Bezug nehmend - VfGH 9.12.2020, E 4155/2020). Maßnahmen nach dem COVID-19-MaßnahmenG 2020 sind im Übrigen "in ein umfangreiches Maßnahmen- und Rettungspaket eingebettet" und stellen derart prinzipiell keinen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf Unversehrtheit des Eigentums dar (vgl. VfGH 14.7.2020, G 202/2020, Rn. 98 ff; VwGH 24.2.2021, Ra 2021/03/0018, Rn. 37).
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021030017.L02Im RIS seit
17.12.2021Zuletzt aktualisiert am
17.12.2021