RS OGH 2021/9/29 7Bs148/21w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.09.2021
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Norm

StGB §51
JGG §46

Rechtssatz

Bei dem von der KZ-Gedenkstätte Mauthausen angebotenen Rundgang handelt es sich um eine pädagogische Bildungsmaßnahme. Eine Kostentragung nach § 46 Abs 1 JGG (analog) scheidet damit aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0459:2021:RL0000216

Im RIS seit

17.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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