Norm
§13 Abs1 Z5 B-GlBGDiskriminierungsgrund
WeltanschauungDiskriminierungstatbestand
Beruflicher AufstiegText
Bundes-Gleichbehandlungskommission
Senat II
Das gegenständliche Gutachten kann gemäß § 23a Zi 10 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nicht in vollem Wortlaut in anonymisierter Form veröffentlicht werden, da Rückschlüsse auf den Einzelfall gezogen werden könnten.
Wien, August 2021
Zuletzt aktualisiert am
16.12.2021