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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander betreffend die Erlassung eines unbefristeten Einreiseverbotes gegen einen Staatsangehörigen des Irans; keine Auseinandersetzung mit dem vom BFA erlassenen EinreiseverbotRechtssatz
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) unterlässt in seinem Erkenntnis jegliche Auseinandersetzung in Bezug auf das vom BFA (im Zuge der Aberkennung des Asylstatus) erlassene Einreiseverbot. Dieses findet an keiner Stelle des Erkenntnisses auch nur Erwähnung, was den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Begründung gerichtlicher Entscheidungen widerspricht. Die angefochtene Entscheidung des BVwG ist somit hinsichtlich der Erlassung eines unbefristeten Einreiseverbotes begründungslos ergangen. In diesem Umfang ist es einer nachprüfenden Kontrolle durch den VfGH nicht zugänglich, folglich mit Willkür belastet und daher aufzuheben.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Entscheidungsbegründung, Rückkehrentscheidung, RechtsstaatsprinzipEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2021:E1103.2021Zuletzt aktualisiert am
16.12.2021