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70/06 SchulunterrichtNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litcLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des SchulunterrichtsG betreffend die Differenzierung der Leistungsniveaus von Schülern an Mittelschulen mangels rechtlicher Betroffenheit von Lehrern und SchulleiternRechtssatz
Die angefochtenen Bestimmungen enthalten Regelungen über die Zuteilung von Schülern an Mittelschulen zu unterschiedlichen Leistungsniveaus in Pflichtgegenständen mit Leistungsdifferenzierung. Diese Bestimmungen gestalten ausschließlich die Rechtssphäre von Schülern an Mittelschulen. Im Antrag wird auch lediglich auf die Bedeutung der Leistungsniveaus "Standard" und "Standard AHS" für die Schüler und ihren weiteren Lebensweg abgestellt. Weder die Erstantragstellerin als Lehrerin an einer Mittelschule noch der Zweitantragsteller als Schulleiter werden durch die angefochtenen Bestimmungen nachteilig in ihrer Rechtssphäre berührt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Schulen, Schulunterricht, VfGH / Individualantrag, VfGH / LegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2021:G39.2021Zuletzt aktualisiert am
15.12.2021