Index
L8000 RaumordnungNorm
B-VG Art139 Abs1 Z3Leitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung eines Bebauungsplanes betreffend ein Nachbargrundstück mangels unmittelbarer Betroffenheit des AntragstellersRechtssatz
Nach stRsp des VfGH wird durch einen für ein Nachbargrundstück geltenden Flächenwidmungs- oder Bebauungsplan zwar in die Rechtssphäre des Nachbarn eingegriffen, weil diese Verordnung zur Folge hat, dass - nach Maßgabe der in Betracht kommenden Rechtsvorschriften - für Bauten auf der Nachbarparzelle baubehördliche Bewilligungen erteilt werden dürfen und gegebenenfalls die Bebauung in größerem Umfang als auf Grund der früheren Rechtslage möglich ist. Eine solche Verordnung greift aber nicht unmittelbar in die Rechtssphäre des Nachbarn ein, weil ein solcher - unmittelbarer - Eingriff erst durch einen für das Nachbargrundstück erteilten Baubewilligungsbescheid bewirkt wird.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, Baurecht, Bebauungsplan, Flächenwidmungsplan, Nachbarrechte, VfGH / Legitimation, BaubewilligungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2021:V551.2020Zuletzt aktualisiert am
15.12.2021