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82/02 Gesundheitsrecht allgemeinNorm
B-VG Art139 Abs1 Z3, Art139 Abs1b, Art140 Abs1 Z1 litc, Art140 Abs1bLeitsatz
Ablehnung von Individualanträgen auf Aufhebung von Bestimmungen des COVID-19-MaßnahmenG, einer COVID-19-SchutzmaßnahmenV sowie einer COVID-19-VirusvariantenVRechtssatz
Vor dem Hintergrund der Rsp des VfGH lässt das Vorbringen des Antrages die behaupteten Gesetzwidrigkeiten als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Insbesondere greifen die angefochtenen Bestimmungen (§1 Abs5b COVID-19-MG idF BGBl I 23/2021, §5 Abs3 Z1 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, BGBl II 58/2021, und COVID-19-Virusvariantenverordnung, BGBl II 63/2021) nicht in das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Schutz der persönlichen Freiheit ein (E v 24.06.2021, V2/2021), sodass sich eine Auseinandersetzung mit Art2 Abs1 Z5 PersFrSchG erübrigt. Zur behaupteten Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Datenschutz ist darauf hinzuweisen, dass §19 der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung nicht angefochten worden ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
COVID (Corona), VfGH / Ablehnung, VfGH / IndividualantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2021:G36.2021Zuletzt aktualisiert am
23.12.2021