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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §116 Abs1Rechtssatz
Aus der "Kann-Bestimmung" des § 38 AVG kann ein Verpflichtung der Behörde zur Unterbrechung des Verfahrens nicht abgeleitet werden. Von einer Vorfrage kann nur dann die Rede sein, wenn der verwaltungsbehördliche Bescheid ohne Beurteilung einer für die Entscheidung in der Sache maßgebenden Frage, zu deren Entscheidung als Hauptfrage andere Verwaltungsbehörden oder die Gerichte zuständig wären, nicht gefällt werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1955:1953001224.X01Im RIS seit
13.06.2022Zuletzt aktualisiert am
18.08.2022