RS Vwgh 1955/4/26 1224/53

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Veröffentlicht am 26.04.1955
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §116 Abs1

Rechtssatz

Aus der "Kann-Bestimmung" des § 38 AVG kann ein Verpflichtung der Behörde zur Unterbrechung des Verfahrens nicht abgeleitet werden. Von einer Vorfrage kann nur dann die Rede sein, wenn der verwaltungsbehördliche Bescheid ohne Beurteilung einer für die Entscheidung in der Sache maßgebenden Frage, zu deren Entscheidung als Hauptfrage andere Verwaltungsbehörden oder die Gerichte zuständig wären, nicht gefällt werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1955:1953001224.X01

Im RIS seit

13.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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