Norm
ABGB §1104Rechtssatz
Zu den in § 1104 ABGB ausdrücklich genannten Elementarereignissen gehört die „Seuche“ und COVID-19 ist ein solcher Fall. Die aus dem Elementarereignis resultierenden hoheitlichen Eingriffe (Betretungsverbote für bestimmte Geschäftslokale) hatten zur Folge, dass diese Objekte “gar nicht gebraucht oder benutzt werden“ konnten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Coronapandemie; GeschäftsraummieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133812Im RIS seit
15.12.2021Zuletzt aktualisiert am
14.02.2022