RS OGH 2021/10/21 3Ob78/21y, 3Ob184/21m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.2021
beobachten
merken

Norm

ABGB §1104

Rechtssatz

Zu den in § 1104 ABGB ausdrücklich genannten Elementarereignissen gehört die „Seuche“ und COVID-19 ist ein solcher Fall. Die aus dem Elementarereignis resultierenden hoheitlichen Eingriffe (Betretungsverbote für bestimmte Geschäftslokale) hatten zur Folge, dass diese Objekte “gar nicht gebraucht oder benutzt werden“ konnten.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Coronapandemie; Geschäftsraummiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133812

Im RIS seit

15.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

14.02.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten