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EStGNorm
EStG 1972 §18 Abs1 Z4Beachte
Rechtssatz
Die Auffassung, daß bei Vorliegen eines sogenannten Mantelkaufes, das ist der Erwerb von allen oder fast allen Anteilen an einer GmbH, deren Unternehmen praktisch nicht mehr betrieben wird, der Verlustabzug versagt werden kann, wenn eine vollkommene Änderung der GmbH in ihrem sachlichen und personellen Substrat eingetreten ist, wird nicht geteilt. Weder § 18 Abs 1 Z 4 EStG 1972 noch § 8 Abs 1 KStG 1966 bieten einen Anhaltspunkt dafür, die Nämlichkeit der mit ihren Gesellschaftern nicht ident GmbH verschieden zu beurteilen, je nach dem, ob es die bisherigen Gesellschafter sind, die Firma, Sitz und Gegenstand des Unternehmens ändern, den Geschäftsführer wechseln und weiteres Kapital zuführen, oder ob es neue Gesellschafter sind, die gleiches besorgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984130251.X01Im RIS seit
14.12.2021Zuletzt aktualisiert am
14.12.2021