RS Vwgh 1973/3/8 1659/71

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.03.1973
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Index

Wohnungswesen
10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/05 Wohnrecht Mietrecht

Norm

MietenG §19 Abs2 Z4a
VwGG §13 Z3

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1948/65 E 18. Mai 1966 RS 2(hier: Ordinationsräume - weiters Vermerk: Dem Umstand, ob das Bauvorhaben auf einem anderen Grundstück durchgeführt werden kann, kommt keine Bedeutung zu).

Stammrechtssatz

Im Rahmen des § 19 Abs 2 Z 4a des Mietengesetzes kann das unbestreitbar gegebene öffentliche Interesse an der Errichtung von Wohnbauten bei der behördlichen Entscheidung mit ins Gewicht fallen, wenn zusätzlich auch noch ein anderes öffentliches Interesse am geplanten Umbau besteht (Hier: Schulbau mit Halbinternat).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1971001659.X07

Im RIS seit

13.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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