RS Vwgh 1973/3/8 1659/71

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Veröffentlicht am 08.03.1973
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Index

Wohnungswesen
10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/05 Wohnrecht Mietrecht

Norm

MietenG §19 Abs2 Z4a
VwGG §13 Z3

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1517/56 E 17. Dezember 1957 RS 4

Stammrechtssatz

Die Verwirklichung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes allein stellt weder eine ausreichende Begründung für das Vorliegen eines öffentlichen Interesses dar, noch vermag sie einen Einbruch in die mietengesetzlich geschützten Rechte des Mieters auf der Grundlage des § 19 Abs 2 Z 4 a MietenG zu rechtfertigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1971001659.X05

Im RIS seit

13.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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