RS Vwgh 1973/3/8 1659/71

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Veröffentlicht am 08.03.1973
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Index

Wohnungswesen
10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/05 Wohnrecht Mietrecht

Norm

MietenG §19 Abs2 Z4a
VwGG §13 Z3

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1517/56 E 17. Dezember 1957 RS 3

Stammrechtssatz

Unter "öffentlichem Interesse" iSd § 19 Abs 2 Z 4 a MietenG kann nur das Interesse der Allgemeinheit an der ordnungsgemäßen Erfüllung der dem Hoheitsträger zukommenden Aufgaben verstanden werden, und ist es Zweck dieser Bestimmung, die Möglichkeit zu schaffen, im öffentlichen Interesse privatrechtlich geschützte Rechte des Mieters zu durchbrechen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1971001659.X04

Im RIS seit

13.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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