RS Vwgh 1973/3/8 1659/71

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.03.1973
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Index

Wohnungswesen
10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/05 Wohnrecht Mietrecht

Norm

MietenG §19 Abs2 Z4a
VwGG §13 Z3

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1517/56 E 17. Dezember 1957 RS 2

Stammrechtssatz

Gegenstand des Verwaltungsverfahrens nach § 19 Abs 2 Z 4 a MietenG ist ein konkreter Antrag des Bauwerbers, also desjenigen, in dessen Auftrag und auf dessen Rechnung ein Bau ausgeführt werden soll und ergibt sich aus der Zweckgebundenheit dieses Verfahrens, daß der konkrete Antrag des Bauwerbers bereits der ersten Instanz vorgelegen sein muß und daß dieser Antrag im Berufungsverfahren nicht mehr modifiziert werden kann (Hinweis E 7.6.1955, 532/53, betreffend BauO für NÖ, Begriff des Bauwerbers und Bauführers).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1971001659.X03

Im RIS seit

13.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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