Entscheidungsdatum
05.11.2021Norm
AsylG 2005 §3 Abs1Spruch
W282 2185041-1/15E
W282 2185076-1/14E
W282 2185089-1/14E
W282 2185100-1/14E
W282 2185094-1/12E
GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 19.10.2021 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Florian KLICKA, BA als Einzelrichter über die Beschwerden von 1) XXXX , geboren am XXXX , 2) XXXX , geboren am XXXX , 3) XXXX , geboren am XXXX , 4) XXXX , geboren am XXXX , 5) XXXX , geboren am XXXX , alle StA. Afghanistan und vertreten durch RA Dr. Ralf Heinrich Höfler, gegen die Spruchpunkte I. der Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX 2017, 1) Zl. XXXX , 2) Zl. XXXX , 3) Zl. XXXX , 4) Zl. XXXX und 5) XXXX nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 19.10.2021 zu Recht erkannt:
A)
I. Den Beschwerden wird stattgegeben und XXXX sowie XXXX gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005, sowie XXXX , XXXX und XXXX jeweils gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2, 4 u. Abs.6 Z 2 AsylG 2005 der Status des bzw. der Asylberechtigten zuerkannt.
II. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass den Beschwerdeführern damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
III. Die Spruchpunkte III. der angefochtenen Bescheide werden ersatzlos gemäß § 28 Abs. 2 VwGVG ersatzlos behoben.
B)
Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.
Text
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten. Die Niederschrift wurde den Verfahrensparteien am 19.10.2021 ausgefolgt bzw. am 20.10.2021 zugestellt.
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 19.10.2021 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hierzu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.
Schlagworte
Asylgewährung Familienverfahren gekürzte AusfertigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2021:W282.2185100.1.00Im RIS seit
10.12.2021Zuletzt aktualisiert am
10.12.2021