RS Vwgh 1978/6/20 1573/77

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Veröffentlicht am 20.06.1978
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Index

Polizeirecht - ProstG
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §44a Z1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2113/64 E 24. September 1965 VwSlg 6769 A/1965 RS 5

Stammrechtssatz

Die Anführung der Tatzeit gehört nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH im allgemeinen zu jenen Tatmerkmalen, die zur Individualisierung und Konkretisierung des inkriminierten Verhaltens erforderlich sind und die daher der Spruch des Straferkenntnisses in der Regel zu enthalten hat.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung ungenaue Angabe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977001573.X05

Im RIS seit

13.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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