RS Vwgh 1978/6/20 1573/77

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Veröffentlicht am 20.06.1978
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Index

Polizeirecht - ProstG
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2
AVG §46

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0981/50 E 5. März 1951 VwSlg 1978 A/1951 RS 2

Stammrechtssatz

Beschuldigtenaussagen dürfen, auch wenn sie ein Geständnis darstellen, nur dann als beweismachend angesehen werden, wenn sie unwidersprochen geblieben oder durch andere Beweismittel erhärtet worden sind.

Schlagworte

Beweismittel Beweismittel Beschuldigtenverantwortung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977001573.X01

Im RIS seit

13.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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