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Polizeirecht - ProstGNorm
AVG §45 Abs2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0981/50 E 5. März 1951 VwSlg 1978 A/1951 RS 2Stammrechtssatz
Beschuldigtenaussagen dürfen, auch wenn sie ein Geständnis darstellen, nur dann als beweismachend angesehen werden, wenn sie unwidersprochen geblieben oder durch andere Beweismittel erhärtet worden sind.
Schlagworte
Beweismittel Beweismittel BeschuldigtenverantwortungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977001573.X01Im RIS seit
13.06.2022Zuletzt aktualisiert am
18.08.2022