RS Vwgh 1968/1/29 0428/67

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Veröffentlicht am 29.01.1968
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs3

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
0429/67
0430/67

Rechtssatz

Ein begründeter Berufungsantrag liegt vor, wenn der Rechtsmittelwerber schriftlich erklärt, gegen einen Bescheid "Einspruch" zu erheben und eine - wenn auch nicht stichhaltige - Begründung beifügt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1967000428.X00

Im RIS seit

13.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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