Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
25.11.2021Norm
EpidemieG 1950 §7Rechtssatz
Unterstützungsleistungen nach § 32 EpiG schließen die Kurzarbeitsunterstützung aus […]. Eine dennoch für den Absonderungszeitraum gewährte Unterstützung ist nach § 32 Abs 5 EpiG in Abzug zu bringen. Diese Anrechnung von Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln ist zur Vermeidung von Doppelförderungen jedenfalls vorzunehmen, wenn die Mittel vom Antragsteller beantragt und/oder eine Auszahlung schon erfolgt ist. Dies gilt auch dann, wenn die jeweiligen anderen inhaltlichen Bestimmungen selbst vorsehen, dass bei Ansprüchen nach dem EpiG der Vorrang des EpiG besteht und eine Antragstellung eigentlich ausgeschlossen wäre.
Schlagworte
Gesundheitsrecht; COVID-19; Verdienstentgang; Vergütung; Absonderungszeitraum; Kurzarbeitsunterstützung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.705.001.2021Zuletzt aktualisiert am
07.12.2021