RS Lvwg 2021/11/25 LVwG-AV-705/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.11.2021
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

25.11.2021

Norm

EpidemieG 1950 §7
EpidemieG 1950 §32
EpidemieG 1950 §33
ASVG §51
EFZG §3

Rechtssatz

Unterstützungsleistungen nach § 32 EpiG schließen die Kurzarbeitsunterstützung aus […]. Eine dennoch für den Absonderungszeitraum gewährte Unterstützung ist nach § 32 Abs 5 EpiG in Abzug zu bringen. Diese Anrechnung von Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln ist zur Vermeidung von Doppelförderungen jedenfalls vorzunehmen, wenn die Mittel vom Antragsteller beantragt und/oder eine Auszahlung schon erfolgt ist. Dies gilt auch dann, wenn die jeweiligen anderen inhaltlichen Bestimmungen selbst vorsehen, dass bei Ansprüchen nach dem EpiG der Vorrang des EpiG besteht und eine Antragstellung eigentlich ausgeschlossen wäre.

Schlagworte

Gesundheitsrecht; COVID-19; Verdienstentgang; Vergütung; Absonderungszeitraum; Kurzarbeitsunterstützung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.705.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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