Entscheidungsdatum
20.10.2021Norm
AsylG 2005 §10Spruch
W132 1417546-2/16E
W132 1417546-3/11E
GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 05.10.2021 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Ursula GREBENICEK als Einzelrichterin über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 09.08.2019, Zl. 791499603 - 190748125, und vom 04.02.2020, Zl. 791499603/190748125, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 05.10.2021, zu Recht erkannt:
A)
Den Beschwerden wird stattgegeben und die angefochtenen Bescheide behoben.
Dem Antrag vom 30.01.2020 auf Verlängerung der befristeten Aufenthaltsberechtigung wird gemäß § 8 Abs. 4 AsylG 2005 stattgegeben und XXXX , eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter bis zum 05.10.2023 erteilt.
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.
Text
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 05.10.2021 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da die Verfahrensparteien innerhalb der zweiwöchigen Frist keinen Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG gestellt haben.
Schlagworte
gekürzte AusfertigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2021:W132.1417546.2.00Im RIS seit
07.12.2021Zuletzt aktualisiert am
07.12.2021