RS Vwgh 1984/4/26 82/06/0110

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Veröffentlicht am 26.04.1984
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Index

Baurecht - Vlbg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs3

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0645/65 E 22. Dezember 1965 RS 4

Stammrechtssatz

Dem Grundsatze des Parteiengehörs entspricht es nicht, wenn die Behörde solche Tatsachen für die Begründung ihrer Entscheidung heranzieht, die der Partei nicht vorher zur Stellungnahme zwecks Wahrung und Geltendmachung ihrer Rechte vorgehalten worden sind (Hinweis E 15.10.1927, A 122/27, VwSlg 14952 A/1927).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1982060110.X10

Im RIS seit

06.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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