Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVRAG 1993 §7b Abs7Beachte
Rechtssatz
Geschäftsführer sind verpflichtet, sich mit den im Fall einer grenzüberschreitenden Entsendung für die Beschäftigung von Arbeitnehmern einschlägigen Vorschriften, zu denen u.a. auch ein einschlägiger Kollektivvertrag zählt, vertraut zu machen (vgl. VwGH 22.11.2017, Ra 2017/03/0098 und 0099, mwN). Es wäre Sache der Revisionswerber gewesen, sich - etwa durch Anfrage bei einer zuständigen Stelle (vgl. § 7b Abs. 7 AVRAG 1993) - über die Anwendbarkeit und den Inhalt eines in den Revisionsfällen maßgeblichen Kollektivvertrages zu unterrichten (vgl. VwGH 28.1.1991, 90/19/0519).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019110015.L04Im RIS seit
06.12.2021Zuletzt aktualisiert am
06.12.2021