RS Vwgh 2021/10/21 Ro 2019/07/0006

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Veröffentlicht am 21.10.2021
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwGG §42 Abs2 Z1
WRG 1959 §55 Abs2
WRG 1959 §55 Abs5

Rechtssatz

Wasserwirtschaftliche Interessen im Sinn des § 55 Abs. 5 WRG 1959 werden von einem Vorhaben berührt, wenn nicht von vornherein auszuschließen ist, dass im Fall der Projektverwirklichung auf Gewässer in quantitativer oder qualitativer Hinsicht eingewirkt werden kann.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2019070006.J04

Im RIS seit

06.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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