Index
82/03 Ärzte Sonstiges SanitätspersonalNorm
ÄrzteG 1998 §55Rechtssatz
Es ist nach den besonderen Umständen des Falles zu beurteilen, ob in der Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses ohne eine ärztliche Untersuchung ein Verstoß gegen die in § 55 ÄrzteG 1998 auferlegte Verpflichtung zu sehen ist, wobei allerdings die Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses ohne vorherige Untersuchung als Ausnahmefall einer nachvollziehbaren Begründung bedarf (vgl. VwGH 22.9.2021, Ro 2020/09/0016).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021110112.L02Im RIS seit
06.12.2021Zuletzt aktualisiert am
06.12.2021