RS Vwgh 2021/11/2 Ra 2021/11/0112

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Veröffentlicht am 02.11.2021
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Index

82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal

Norm

ÄrzteG 1998 §55

Rechtssatz

Es ist nach den besonderen Umständen des Falles zu beurteilen, ob in der Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses ohne eine ärztliche Untersuchung ein Verstoß gegen die in § 55 ÄrzteG 1998 auferlegte Verpflichtung zu sehen ist, wobei allerdings die Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses ohne vorherige Untersuchung als Ausnahmefall einer nachvollziehbaren Begründung bedarf (vgl. VwGH 22.9.2021, Ro 2020/09/0016).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021110112.L02

Im RIS seit

06.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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