RS Vwgh 2021/11/8 Ra 2019/16/0193

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.11.2021
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

B-VG Art133 Abs4
GebG 1957 §15 Abs1
GebG 1957 §17 Abs1
VwGG §28 Abs3
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Die Frage, ob eine rechtsgeschäftliche Vertragsübernahme oder bloß die Beurkundung einer gesetzlichen Rechtsfolge vorliegt, ist an Hand der Umstände des konkreten Einzelfalls zu beurteilen, weshalb von der Revisionswerberin gewünschte, allgemein gültige Aussagen zu den Abgrenzungskriterien nicht relevant sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019160193.L02

Im RIS seit

06.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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