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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Rechtssatz
Die Frage, ob eine rechtsgeschäftliche Vertragsübernahme oder bloß die Beurkundung einer gesetzlichen Rechtsfolge vorliegt, ist an Hand der Umstände des konkreten Einzelfalls zu beurteilen, weshalb von der Revisionswerberin gewünschte, allgemein gültige Aussagen zu den Abgrenzungskriterien nicht relevant sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019160193.L02Im RIS seit
06.12.2021Zuletzt aktualisiert am
06.12.2021