Norm
ZPO §43 Abs1Rechtssatz
Zur Kombination der Kostenersatzprinzipien beim Zusammentreffen von zwei Teilen des Klagebegehrens, von denen nur einer dem Kostenprivileg des § 43 Abs 2 ZPO unterliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2021:RW0001008Im RIS seit
06.12.2021Zuletzt aktualisiert am
06.12.2021