RS Vwgh 1977/2/23 1173/76

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Veröffentlicht am 23.02.1977
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Gewerberecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42 Abs1

Beachte


Besprechung in:
AnwBl 1979/4, S 147 bezgl Aufwandersatz (VwGG);

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1309/68 E 6. Februar 1969 RS 3

Stammrechtssatz

Die Präklusionsfolgen des § 42 Abs 1 AVG beziehen sich nur auf die Einwendung selbst, das ist das Recht dessen Verletzung behauptet wird, nicht aber auf die Gründe, auf die sich diese Behauptung stützt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1976001173.X02

Im RIS seit

02.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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