Index
GewerberechtNorm
AVG §42 Abs1Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1309/68 E 6. Februar 1969 RS 3Stammrechtssatz
Die Präklusionsfolgen des § 42 Abs 1 AVG beziehen sich nur auf die Einwendung selbst, das ist das Recht dessen Verletzung behauptet wird, nicht aber auf die Gründe, auf die sich diese Behauptung stützt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976001173.X02Im RIS seit
02.12.2021Zuletzt aktualisiert am
09.12.2021