RS Vwgh 1977/2/23 1173/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.02.1977
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Gewerberecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs3

Beachte


Besprechung in:
AnwBl 1979/4, S 147 bezgl Aufwandersatz (VwGG);

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0428/67 E 29. Jänner 1968 RS 1

Stammrechtssatz

Ein begründeter Berufungsantrag liegt vor, wenn der Rechtsmittelwerber schriftlich erklärt, gegen einen Bescheid "Einspruch" zu erheben und eine - wenn auch nicht stichhaltige - Begründung beifügt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1976001173.X01

Im RIS seit

02.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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