RS OGH 2021/9/15 7Ob121/21a, 7Ob128/21f, 7Ob180/21b

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Veröffentlicht am 15.09.2021
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Norm

VersVG §165a

Rechtssatz

Die richtige Belehrung nach § 165a VersVG erst bei Vertragsabschluss (in der Polizze) ist keine relevante Erschwernis des Rücktrittsrechts, die dessen unbefristete Ausübung erlauben würde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133797

Im RIS seit

02.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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