Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
23.07.2021Norm
ASVG §4 Abs2Rechtssatz
Bei Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses ergibt sich der Entgeltanspruch, sofern er nicht vertraglich geregelt ist, aus § 1152 ABGB, wonach mangels Vereinbarung eines Entgelts oder von Unentgeltlichkeit im Zweifel ein angemessenes, sich am Ortsgebrauch orientierendes Entgelt als bedungen gilt (vgl VwGH 2011/08/0130). […] Aus dem nach den zivilrechtlichen Bestimmungen zustehenden Entgeltanspruch ergibt sich die wirtschaftliche Abhängigkeit.
Schlagworte
Sozialversicherungsrecht; Verwaltungsstrafe; Dienstnehmer; persönliche Abhängigkeit; wirtschaftliche Abhängigkeit; Meldepflicht;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.S.1425.001.2020Zuletzt aktualisiert am
01.12.2021