RS Lvwg 2021/7/23 LVwG-S-1425/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.07.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

23.07.2021

Norm

ASVG §4 Abs2
ASVG §33 Abs1
ASVG §111

Rechtssatz

Bei Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses ergibt sich der Entgeltanspruch, sofern er nicht vertraglich geregelt ist, aus § 1152 ABGB, wonach mangels Vereinbarung eines Entgelts oder von Unentgeltlichkeit im Zweifel ein angemessenes, sich am Ortsgebrauch orientierendes Entgelt als bedungen gilt (vgl VwGH 2011/08/0130). […] Aus dem nach den zivilrechtlichen Bestimmungen zustehenden Entgeltanspruch ergibt sich die wirtschaftliche Abhängigkeit.

Schlagworte

Sozialversicherungsrecht; Verwaltungsstrafe; Dienstnehmer; persönliche Abhängigkeit; wirtschaftliche Abhängigkeit; Meldepflicht;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.S.1425.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

01.12.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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