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AbgabenverfahrenNorm
BAO §303Rechtssatz
Der Übergang von der Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs 3 EStG zum Vermögensvergleich nach § 4 Abs 1 EStG hindert nicht die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Veranlagung früherer Jahre bei Hervorkommen eines bisher unversteuert gebliebenen Vermögenszuwachses. Der Besteuerung im Jahre des ersten Bestandsvergleiches ist nur jener bisher unversteuert gebliebener Vermögenszuwachs zu unterwerfen, der bisher trotz sonst ordnungsgemäßer Versteuerung nur infolge der gröberen Methode der Einnahmenüberschussrechnung zwangsläufig unberücksichtigt bleiben mußte, nicht aber ein Vermögenszuwachs, der infolge gröblichster Vernachlässigung der steuerlichen Aufzeichnungspflichten nicht versteuert wurde, obschon er bei ordnungsgemäßer Gebarung des Abgabepflichtigen auch bei der einfachen Überschussrechnung steuerlich berücksichtigt worden wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965001848.X04Im RIS seit
30.11.2021Zuletzt aktualisiert am
30.11.2021