Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs1Beachte
Rechtssatz
Bei Vorliegen eines den Voraussetzungen des § 353 GewO 1994 entsprechenden Genehmigungsantrages hat die Behörde bzw. das Verwaltungsgericht dann, wenn sich aus diesem Ansuchen ergibt, dass die Anlage den in § 359b Abs. 1 GewO 1994 genannten Tatbestandsvoraussetzungen entspricht, von Amts wegen einen Feststellungsbescheid im Sinne dieser Gesetzesstelle zu erlassen (vgl. VwGH 21.6.1993, 90/04/0240; 22.4.1997, 97/04/0037; 15.3.2017, Ra 2017/04/0024, Rn. 14, jeweils mwN).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020040179.L03Im RIS seit
30.11.2021Zuletzt aktualisiert am
30.11.2021