RS Vwgh 2021/10/12 Ra 2021/04/0111

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Veröffentlicht am 12.10.2021
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §1 Abs2
GewO 1994 §1 Abs4

Rechtssatz

Von einer Wiederholungsabsicht wird unter anderem dann ausgegangen, wenn Einrichtungen geschaffen wurden, die offensichtlich dazu dienen, die Ausübung des Gewerbes zu ermöglichen und bei denen ein einmaliges Verwenden nicht rentabel wäre, wie etwa im Fall der Einrichtung einer professionellen Kfz-Werkstatt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021040111.L02

Im RIS seit

30.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

30.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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