RS Vwgh 2021/10/13 Ra 2021/13/0127

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.10.2021
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §28
BAO §32
EStG 1988 §2 Abs3 Z3
EStG 1988 §2 Abs3 Z6
EStG 1988 §23 Z1
EStG 1988 §28

Rechtssatz

Gebäudevermietung ist grundsätzlich Vermögensverwaltung und wird zur gewerblichen Tätigkeit erst dann, wenn die laufende Verwaltungsarbeit (deutlich) jenes Maß überschreitet, das üblicherweise mit der Verwaltung eigenen Liegenschaftsvermögens verbunden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021130127.L01

Im RIS seit

30.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

30.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten