RS Vwgh 1983/12/14 83/13/0169

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Veröffentlicht am 14.12.1983
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Index

Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
83/13/0175
83/13/0176

Rechtssatz

Der Abgabenbehörde steht die Wahl der anzuwendenden Schätzungsmethode frei. Ihr Ergebnis muß aber mit den Lebenserfahrungen im Einklang stehen, die Schätzungsgrundlagen müssen in einem einwandfreien Verfahren ermittelt werden, in welchem vor allem auch der Abgabepflichtige gehört werden muß (Hinweis E 16.2.1983, 82/13/0208).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983130169.X01

Im RIS seit

29.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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