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AbgabenverfahrenNorm
BAO §184 Abs1Beachte
Rechtssatz
Der Abgabenbehörde steht die Wahl der anzuwendenden Schätzungsmethode frei. Ihr Ergebnis muß aber mit den Lebenserfahrungen im Einklang stehen, die Schätzungsgrundlagen müssen in einem einwandfreien Verfahren ermittelt werden, in welchem vor allem auch der Abgabepflichtige gehört werden muß (Hinweis E 16.2.1983, 82/13/0208).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983130169.X01Im RIS seit
29.11.2021Zuletzt aktualisiert am
29.11.2021