Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
30.08.2021Index
60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
AuslBG §28 Abs6 Z2Rechtssatz
Die Formulierung der Strafsanktionsnorm des § 28 Abs 6 Z 2 AuslBG fingiert keineswegs, dass der Auftraggeber anstelle des Arbeitgebers tritt, sondern die Strafbarkeit des auftraggebenden inländischen Unternehmens wird expressis verbis „neben dem beauftragten (hier: slowakischen) Unternehmen“ bestimmt, weshalb der Unionsrechtsbezug dem vorgeworfenen Sachverhalt immanent ist.
Schlagworte
Ausländerbeschäftigungsgesetz, Auslandsbezug, Sanktionsnorm, Bestrafung des inländischen Auftraggebers, Bestrafung des Arbeitgebers, Wortlaut des Gesetzes, Unionsrechtsbezug, grenzüberschreitender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2021:LVwG.30.17.2347.2020Zuletzt aktualisiert am
24.11.2021