RS Lvwg 2021/8/30 LVwG 30.17-2347/2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.08.2021
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

30.08.2021

Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht

Norm

AuslBG §28 Abs6 Z2

Rechtssatz

Die Formulierung der Strafsanktionsnorm des § 28 Abs 6 Z 2 AuslBG fingiert keineswegs, dass der Auftraggeber anstelle des Arbeitgebers tritt, sondern die Strafbarkeit des auftraggebenden inländischen Unternehmens wird expressis verbis „neben dem beauftragten (hier: slowakischen) Unternehmen“ bestimmt, weshalb der Unionsrechtsbezug dem vorgeworfenen Sachverhalt immanent ist.

Schlagworte

Ausländerbeschäftigungsgesetz, Auslandsbezug, Sanktionsnorm, Bestrafung des inländischen Auftraggebers, Bestrafung des Arbeitgebers, Wortlaut des Gesetzes, Unionsrechtsbezug, grenzüberschreitender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2021:LVwG.30.17.2347.2020

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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