TE Bvwg Erkenntnis 2021/9/3 L518 2180733-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 03.09.2021
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Entscheidungsdatum

03.09.2021

Norm

AsylG 2005 §10 Abs1 Z3
AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8 Abs1
BFA-VG §9
B-VG Art133 Abs4
FPG §46
FPG §52 Abs2 Z2
FPG §55

Spruch


L518 2180733-1/32E
L518 2180736-1/18E
L518 2180732-1/9E
L518 2180735-1/9E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Dr. STEININGER als Einzelrichter über die Beschwerden von XXXX , geb. XXXX , XXXX , geb. XXXX , XXXX , geb. XXXX und XXXX , geb. XXXX , alle StA. ARMENIEN, alle vertreten durch BBU GmbH, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 23.11.2017, Zl. XXXX , Zl. XXXX , Zl. XXXX und Zl. XXXX nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 05.07.2021 zu Recht erkannt:

A) Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.


Text


Entscheidungsgründe:

I. Verfahrensgang

I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im Spruch kurz als „bP1“ bis „bP4“ bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 09.08.2016 bei der belangten Behörde (in weiterer Folge „bB“) Anträge auf internationalen Schutz ein.

Die männliche bP1 und die weibliche bP2 sind Ehegatten und Eltern der minderjährigen bP 3 und 4.

I.2.1. Vor den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes brachte die bP 1 im Wesentlichen Folgendes vor:

Am 17.07.2016 fanden in Armenien Unruhen statt. Die Gruppe „ XXXX “ stürmte ein Gebäude wo Waffen gelagert waren. Ab 17.07.2016 fanden dann täglich Demonstrationen gegen den Präsidenten und die Regierung statt. Ich nahm fast jeden Tag an diesen Demonstrationen teil. Am XXXX .2016 ging die Polizei gegen Demonstranten mit Gewalt vor. Ich wurde an diesem Tag von der Polizei verhaftet und anschließend die ganze Nacht verhört und geschlagen. Ich erwachte im Krankenhaus konnte mich aber nicht erinnern wie ich dahin kam. Am XXXX .2016 kam meine Frau ins Spital und nahm mich mit. Wir begaben uns zur Großmutter meiner Frau. Danach flüchtete ich mit meiner Familie aus meiner Heimat.

Ich fürchte dass sich die Regierung an meiner Familie und mir rächen wird.

Vor den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes brachte die bP 2 im Wesentlichen Folgendes vor:

Am 17.07.2016 fanden in Armenien Unruhen statt. Die Gruppe „ XXXX “ stürmte ein Gebäude wo Waffen gelagert waren. Am XXXX .2016 wollte die Polizei das besetzte Gebäude zurück erobern. Gegen die Aktion der Polizei versammelten sich spontan Leute und es entstand eine Demonstration. Bei dieser Demonstration war auch mein Mann dabei. Nachdem ich meinen Mann nicht mehr erreichen konnte machte ich mich auf die Suche nach ihm. Ich fand ihn am XXXX .2016 in dem Krankenhaus „ XXXX “. Mein Mann wies Verletzungen im Gesicht, blaue Flecken am Oberkörper und an den Beinen auf. Ich bezahlte im Krankenhaus für die Entlassung meines Mannes und wir fuhren nicht mehr in unsere Wohnung sondern direkt zu meiner Großmutter. Danach organisierte ich die Flucht für meine Familie und wir verließen unsere Heimat.

Ich befürchte dass mein Mann verhaftet wird.

Wenn ich gewusst hätte, dass ich ein VISA habe wäre ich nicht 3 Tage, mit 2 Kleinkindern, in einem Bus gefahren. Ich wäre mit einem Flugzeug direkt geflogen.

Die bP 1 gab an, der Reisepass sei beim Schlepper verblieben und hätte sie ein italienisches Visum gehabt.

I.2.2. Vor der belangten Behörde brachte die bP 1 in Anwesenheit der Vertrauenspersonen (Gemeindepfarrer) zum Fluchtgrund im Wesentlichen Folgendes vor:

F: Wie Sie sich bereits denken werden, behandeln wir heute Ihren Asylantrag. Fühlen Sie sich psychisch und physisch in der Lage die heutige Einvernahme durchzuführen?

A: Ja, ich bin in der Lage, der heutigen Einvernahme Folge zu leisten.

F: Stehen Sie momentan in ärztlicher Behandlung und/oder nehmen Sie Medikamente? Leiden Sie an einer lebensbedrohlichen Krankheit?

A: Ich bin nicht in ärztlicher Behandlung und nehme auch keine Medikamente. Vor der Einvernahme habe ich keine Medikamente eingenommen.

Erklärung: Bei meiner Person handelt es sich um den Einvernahmeleiter und ich führe das Interview bzw. stelle ich Ihnen Fragen, die Sie aufgefordert sind, wahrheitsgemäß zu beantworten. Bei der Person meiner Seite handelt es sich um den Dolmetsch und fungiert dieser lediglich als Sprachvermittler zwischen uns beiden. Dieser hat weder Einfluss auf die Fragen, noch auf das Verfahren selbst und ist selbstverständlich auch zur Verschwiegenheit verpflichtet.

A: Ich habe die Erklärungen verstanden.

F: Der anwesende Dolmetscher ist von dem Einvernahmeleiter als Dolmetsch für die Sprache Armenisch bestellt und beeidet worden. Verstehen Sie diese Sprache und sind Sie damit einverstanden, dass die Einvernahme in dieser Sprache geführt wird?

A: Ja.

F: Ihnen wird mitgeteilt, dass Sie jederzeit die Möglichkeit haben, Rückfragen zu tätigen, wenn Sie z.B. den Dolmetscher oder die Frage nicht ganz verstanden haben bzw. sich Unklarheiten ergeben!

A: Ja, das habe ich verstanden.

F: Liegen irgendwelche Befangenheitsgründe gegen eine der hier anwesenden Personen vor?

A: Nein.

F: Sprechen Sie schon ein wenig Deutsch?

A: Ein wenig.

Anmerkung: Der AW stellt sich ein wenig in Deutsch vor.

F: Sprechen Sie noch andere Sprachen?

A: Ein wenig Englisch und russisch.

F: Wurde Ihnen die Erstbefragung bei der Polizei XXXX am 09.08.2016 auch rückübersetzt? Haben Sie den Dolmetscher bei der Erstbefragung damals auch gut verstanden?

A: Ich habe den Dolmetscher verstanden. Die Erstbefragung wurde mir nicht rückübersetzt.

F: Haben Sie anlässlich Ihrer bisherigen Einvernahmen das Informationsblatt über die Rechte und Pflichten eines Asylwerbers in Ihrer Muttersprache ausgefolgt erhalten?

A: Nein.

Anmerkung: Dem AW wird eine Ausfertigung ausgehändigt.

F: Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass Ihre Angaben im Asylverfahren vertraulich behandelt und keinesfalls an die Behörden Ihres Heimatlandes weitergeleitet oder öffentlich gemacht werden. Weiters werden Sie darauf hingewiesen, dass Ihre Angaben die Grundlage für die Entscheidung im Asylverfahren bilden und dass diesen Angaben in der Erstaufnahmestelle verstärkte Glaubwürdigkeit zukommt. Falsche Angaben Ihre Identität bzw. Nationalität betreffend können verwaltungsstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Täuschungen über die Identität, die Nationalität oder über die Echtheit von Dokumenten können zur Aberkennung der aufschiebenden Wirkung einer rechtzeitig eingebrachten Beschwerde führen. Sie sind weiters verpflichtet, bei Verfahrenshandlungen und Untersuchungen persönlich und rechtzeitig zu erscheinen und an diesen mitzuwirken, der Behörde Ihren Aufenthaltsort, Ihre Anschrift und deren allfällige Änderungen sofort bekanntzugeben, sich längstens binnen drei Tagen bei der Meldebehörde anzumelden.

Wenn Sie diesen Mitwirkungspflichten aus von Ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht nachkommen können, so teilen Sie dies der Behörde unverzüglich mit.

Haben Sie alles verstanden?

A: Ja.

F: Haben Sie jemanden mit Ihrer Vertretung im laufenden Asylverfahren betraut und/oder eine Zustellvollmacht erteilt?

A: Nein.

REISEWEG

Aufgefordert die Wahrheit zu sagen und nach meinem Reiseweg befragt, gebe ich Folgendes an:

Wie bei der Einvernahme bei der Polizei angegeben. Ich halte meine Aussage bei der Polizei aufrecht.

F: Wann haben Sie sich zuletzt im Armenien aufgehalten?

A: XXXX 2016 in den frühen Morgenstunden haben wir Armenien verlassen.

F: Wo lebten Sie bis zur Ausreise? Genaue Adresse (Land, Bezirk, Ort, Straße)!

A: In Armenien lebte ich mit meiner Familie in XXXX , Jerewan, Armenien.

F: Lebten Sie in Armenien in einem Haus oder in einer Wohnung?

A: In Armenien lebte ich mit meiner Frau und meinem Kinder in einer Mietwohnung.

F: Wohnten Sie noch wo anders in Armenien vor der Ausreise?

A: Ja, Siehe Datenblatt. Wir zogen im Jahr 2015 um, weil wir eine größere Wohnung bekamen.

F: Nennen Sie mir eine Kirche, Fluss, See, ein bekanntes Bauwerk, bekannte Verkehrswege- oder Verbindungen, an Ihrem Wohnort in Jerewan / Armenien. Wie viele Einwohner hat die Stadt? Öffentliche Verkehrsmittel?

A: Kirche Haus Gottes, Fluss Hrastan und Zangu, See Jerewan, bekanntes Bauwerk: Opernhaus und das Denkmal von Khatschatryan und Arno Babatschanyan, Maschtotz Sraße und Abowyan Straße, Zvartnotz Flughafen, U-Bahn. Einwohner: ca. 700.000 bis 900.000.

F: Haben Sie sonstige Angehörige in Armenien und wo leben diese? (Großeltern, Onkel, Tanten,…) Namen

A: Meine Großeltern sind alle gestorben.

Meine Eltern leben in Jerewan / Armenien

Mein Bruder XXXX lebt mit seiner Familie seit 15 Jahre in Moskau.

Mein Bruder XXXX lebt mit seiner Familie seit 15 Jahre in Moskau.

Verwandte mütterlicher Seite habe ich keine.

Verwandte väterlicher Seite habe ich eine Tante, sie ist verheiratet, hat Kinder und Enkelkinder in der Stadt XXXX .

F: Haben Sie Kontakt zu Ihrer Familie?

A: Mit meinen Eltern spreche ich selten, weil die Beziehung nicht sehr gut ist, seit ich mich für die evangelische Kirche entschied. Zu meinem Bruder XXXX habe ich Kontakt und zu XXXX habe ich keinen Kontakt.

F: Haben Sie in Armenien die Schule besucht?

A: Ja. (Siehe Datenblatt).

F: Können Sie lesen und schreiben?

A: Ja.

F: Wie haben Sie in Armenien Ihren Lebensunterhalt bestritten? Gingen Sie einer Tätigkeit nach? Wie lange haben Sie die Tätigkeit ausgeführt?

A: In Armenien arbeitete ich zuletzt als Shop Manager in Jerewan bei der XXXX .

Mein Vater arbeitete in einer Geflügelfabrik, später arbeitete er als Schaffner bei der Eisenbahn jetzt ist er in Pension

Meine Mutter arbeitete als Verkäuferin, später in einem staatlichen Betrieb und kontrollierte die Hygiene und bekämpfte Ungeziefer und Nagetiere, jetzt ist sie in Pension.

Meine Frau arbeitete in einem Schokoladengeschäft als Verkäuferin. Firma XXXX .

Mein Bruder XXXX arbeitet als Steinmetz.

Mein Bruder XXXX hatte in Moskau ein Restaurant, ich habe keinen Kontakt.

F: Wie viel verdienten Sie?

A: 250.000,- armenische Dram (443,83 Euro).

F: Verfügen Sie über Vermögen oder Barmittel?

A: Nein.

F: Wie war Ihre finanzielle Lage in Armenien?

A: Normal, meine Frau und ich arbeiteten wir hatten kein finanziellen Probleme.

F: Wie viel haben Sie für die Reise bezahlt?

A: 3.000,- Euro.

F: Wie habe Sie die Reise finanziert?

A: Ich hatte Ersparnisse und meine Frau hat Ihren Schmuck verkauft.

FAMILIÄRE VERHÄLTNISSE UND INTEGRATION:

F: Haben Sie eine familiäre Beziehung zu in Österreich aufhältigen Personen, wie Verwandte, weitere Angehörige oder nahe Beziehungen?

A: Ja, meine Frau und meine Kinder (Siehe Datenblatt).

F: Sind Sie verheiratet? Traditionell und standesamtlich?

A: Ja.

F: Haben Sie Kinder?

A: Ja. (Siehe Datenblatt)

F: War Österreich Ihr Zielland?

A: Wir hatten nicht vor auszureisen, aber wenn doch wollten wir nach Deutschland oder Österreich.

F: Seit wann leben Sie in Österreich?

A: XXXX .2016.

F: Wie finanzieren Sie Ihren gegenwärtigen Lebensunterhalt, hier in Österreich?

A: Ich werde vom Staat Österreich versorgt. Ich habe einen Asylantrag gestellt und befinde mich in Bundesbetreuung. Zurzeit bin ich in einer Unterkunft in XXXX , untergebracht.

F: Bekommen Sie Taschengeld?

A: wöchentlich 42,- Euro.

F: Besuchen Sie oder haben Sie in Österreich eine Schule oder einen Kurs?

A: Ich besuchte sei vorige Woche einen Deutschkurs im WIFI.

F: Gehen Sie in Österreich einer Beschäftigung nach?

A: Nein. Nur ehrenamtlich.

Anmerkung: Ich Informiere Sie, dass Sie Saisonarbeiten, in der Forst- und Landwirtschaft oder im Tourismusbereich arbeiten dürfen!

Anmerkung: AW wird aufgeklärt

F: Haben Sie in Ihrem Heimatland Armenien, in Österreich oder in einem anderen Land strafbare Handlungen begangen bzw. sind Sie vorbestraft? Oder sind Sie Zeuge solcher Taten?

A: Nein.

F: Sind Sie Mitglied in einem Verein, einer politischen Partei oder politisch aktiven Bewegung in Armenien oder in Österreich?

A: Nein, ich habe mich nicht direkt mit der Politik befasst, aber ich war für einige Monate im Jahr 2001 Mitglied der Ramgavar.

AUSREISEGRUND

F: Sind Sie alleine aus dem Armenien ausgereist?

A: Mit meiner Familie.

F: Haben Sie im Verfahren bis jetzt immer die Wahrheit gesagt?

A: Ja.

F: Aus welchen Gründen haben Sie Armenien verlassen? Bitte schildern Sie die wesentlichsten persönlichen Gründe für Ihre Ausreise und Ihre Asylantragstellung.

A: In Armenien erwartet mich Lebensgefahr.

Es gibt in Armenien eine Gruppe, die zum Großteil von Veteranen und Helden vom Krieg Berg Karabach besteht. Sein heißen XXXX Am 17.07.2016 hat diese Gruppe in Jerewan eine Polizeistation, in welcher Waffen gelagert waren, besetzt. Der Grund für diese Besetzung war der 4 Tageskrieg Anfang April 2016, bei dem viele junge Menschen umgekommen sind. Bei diesem Krieg ist auch armenischer Seite sehr viel schief gelaufen, die Soldaten hatten teilweise keine Waffen, Fahrzeuge haben nicht funktioniert. Die Bevölkerung ist seit langen Jahren der Regierung gegenüber zornige gestimmt und sie hat die Besetzung bzw. diese Gruppe unterstütz.

Ab den 17.07.2016 war ich bei jeder Demonstration dabei (Siehe Fotos persönlich nicht zu sehen). Beim vorgelegten USB Stick bin ich aber in der 6 Stunde 27 Minute zu sehen. Bei diesem Video handelt es sich um die Demonstration vom XXXX .2016. Am 4. Tag, XXXX .2017 wo ich auch bei den Aufnahmen persönlich zusehen bin. Haben die Polizei und das Militär Tränengas gegen die Demonstranten angewendet. Es waren mehrere Festnahmen an diesem Tag, auf dem USB Stick bei der 2 Aufnahme ist zu sehen, wie die Polizei die Demonstranten mit Gewalt, unter Schlägen geschleppt und festnahmen. Es gab sehr viele zivile Polizisten (Siehe Fotos). Sie waren als Provokateure bei den Demonstrationen dabei. Die Demonstrationen haben am Abend angefangen und sie haben immer in der Straße XXXX stattgefunden, die besetzte Polizeistation hat sich auch in der Straße befunden. Die Besetzer die in der Polizeistation waren hatten Lebensmittel mit, aber diese gingen aus.

Anmerkung: Der AW wird aufgefordert über seine persönliche Fluchtgeschichte zu erzählen.

Am XXXX .2017 war ich mit mehreren Demonstrationen in der XXXX , wir wollten in Richtung besetzter Polizeistation gehen. Wir wollten den Besetzern Lebensmittel geben und verhindern, dass die Polizei die Station stürmt. Die Machthaber haben sogar das Wasser in der Umgebung abgedreht um die Besetzer zur Aufgabe zu zwingen. Es gab verletzte, es sind Schüsse gefallen, an diesem Tag wurde ich festgenommen. Die Demonstranten bzw. Die Bevölkerung hat sich mit Steinen gewehrt, weil die Polizei Tränengas einsetzte. Im USB STICK im dritten Video.

Polizisten in Zivil, ein Fahrer und zwei weitere Person haben mich in ein Auto gebracht, ich kann ihnen nicht sagen, wo sie mich hinbrachten, weil sie mir einen Stoffsack über den Kopf zogen. Sie brachten mich in ein unbekanntes Gebäude, ich glaube es war ein Polizeigebäude. Zu zweit brachten sie mich in einen Raum, mir wurde der Sack abgenommen, wo weitere zwei zivile Beamte warteten. Zuerst beschimpften sie mich, dann haben Sie angefangen mich zu schlagen. Sie fragten mich warum ich an den Demonstrationen teilgenommen habe, sie fragten mich ob ich keine Angst um meine Familie hätte. Weil ich zurück schimpfte haben sie mich immer stärker geschlagen, sie gaben mir überall, auch gegen den Kopf Fußtritte. Dann habe ich das Bewusst sein verloren. Meine Augen habe ich im Krankenhaus aufgemacht, ich vermute ich wurde von den Beamten ins Krankenhaus gebracht. Ich hatte starke Kopfschmerzen und musste mich ständig übergeben, mir war schwindelig, der ganze Körper tat mir weh. Die Ärzte brachten mich in ein Krankenzimmer, wo ein Mann mit einem Beinbruch lag. Das war am XXXX .2016 in den Frühen Morgenstunden (Vorlage Arztbrief ausgestellt am XXXX .2016, Aufnahme am XXXX .2016). Ich habe vom Handy dieses Mannes meine Frau angerufen, sie kam zu mir ins Krankenhaus. Ich habe sie gebeten mich aus dem Krankenhaus zu bringen, weil ich Angst hatte, dass mich die Polizei wieder mitnimmt. Im vierten Teil des USB Sticks sind verletzte im Krankenhaus zu sehen, die bei der Demonstration geschlagen wurden, ich persönlich bin aber in der Aufnahme nicht zu sehen. Meine Frau hat mit meinem behandelnden Arzt gesprochen, hat ihm Geld angeboten, er wollte zwar 50.000,- Dram (88,77 Euro), sie hatte aber nur 20.000,- (35,- Euro), sie versprach den Rest später vorbei zubringen. Der Arzt stellte einen Arztbrief aus und begleitete meine Frau und mich zum Hinterausgang, so konnten wir mit dem Taxi, das meine Frau zum Krankenhaus brachte und dort auf uns wartete flüchten. Wir fuhren direkt ins Dorf XXXX zur Großmutter meiner Frau mütterlicher Seite. Zu diesem Zeitpunkt war meine Schwiegermutter bei uns zuhause und konnte auf die Kinder aufpassen. Meine Schwiegermutter brachte die Kinder noch am selben Tag, am XXXX .2016, auch zum Dorf, jedoch zum Haus ihrer Schwester (Tante meiner Frau). Wir blieben bis zu unserer Ausreise am XXXX .2016. Meine Eltern haben meine Frau angerufen, sie waren sehr beunruhigt, sie sagten, dass die Polizei in Zivil einige Male bei ihnen zuhause war, weil ich immer noch dort gemeldet bin, und haben nach mir gesucht. Das war der endgültige Fluchtauslöser für unsere Reise.

Anmerkung: Die Einvernahme wird für 10 Minuten (11:50 bis 12:00 Uhr) für eine Pause unterbrochen.

F: Warum haben Sie an den Demonstrationen teilgenommen?

A: Ich war mit der Regierung und den Vorgängen nicht einverstanden. Es wurde auf die Bevölkerung Druck aufgebaut, zB.: Als ich im Konzern XXXX arbeitete haben wir vor jeden Wahlen, einzeln eine Aufforderung von der obersten Leitung bekommen, eine Wählerliste zu repräsentieren und diese Personen zu überreden die republikanische Partei zu wählen. Jeder der in diesem Konzern arbeitete musste so eine Liste (in Vorlage) abgeben. Auf dieser Liste waren Vor- und Familienname des Angestellten der Firma, der Name des Firmenzweigs, Vor- und Familienname des Wählers (den er überreden konnte), dessen Passnummer, Anschrift und Nummer des Wahllokales mussten angegeben sein. Die Firmenleitung drohte uns mit Entlassung, falls wir nicht eine gewisse Anzahl von Wählern überzeugten, die republikanische Partei wählen. Auch ich habe eine Liste an die Leitung übersendet müssen. Ich musste alle meine Mitarbeiter meiner Abteilung melden. Die vorgelegte Liste ist aus dem Jahr 2011 oder 2012.

Meine Frau arbeitete in derselben Firma, wir haben uns in der Arbeit kennen gelernt. Als sie bei den Wahlen als Mitglied der Wahlkommission für die Partei blühendes Armenien tätig war und der Firma mit Unterlagen begründet hat, warum sie sich am Wahltag frei nahm, wurde sie entlassen. Weil der Arbeitgeber erfuhr, dass sie bei der Opposition Mitglied war.

F: Waren Sie vor oder nach dem Vorfall jemals einer Bedrohung oder Verfolgung ausgesetzt bzw. hatten Sie Probleme im Land?

A: Nach dem Vorfall, dass die Polizei bei meinen Eltern waren.

Vor dem Vorfall und den Demonstrationen gab es ständigen Druck des Regimes zu spüren, sei es in meiner Firma, als auch im alltags leben, meine Frau wurde entlassen, sie konnte als Mitglied der Opposition nur für kurze Zeit für eine andere Firma arbeiten oder sie wurde nicht einmal aufgenommen. Ich hatte ständig Angst vor jeder Wahl meine Arbeit zu verlieren, weil mir und meinen Kollegen (ca. 2000 Personen) gedroht wurde.

F: Waren oder sind Sie Mitglied einer Partei oder einer Bewegung in Armenien?

A: Nein, ich war kein Mitglied einer Partei oder Bewegung, abgesehen von meiner og. Aussage. Ich habe aber mit Nikol Paschinyan der Gründer der Partei Yelk Daschink ist, ein ehemaliger Journalist und ehemaliger politischer Gefangener und ist zurzeit im Parlament als Abgeordneter tätig, Sympathisiert.

F: Wer hat die Demonstrationen organisiert?

A: Nikol Paschinyan hat im Internet und durch Mundpropaganda an die Bevölkerung appelliert, er hat die Opposition geeinigt. Wir wurden durch das Internet informiert und haben uns dort versammelt.

F: Welche Stellung oder Funktion hatten Sie bei dieser Bewegung?

A: Ich war ein normaler Demonstrant, aber aktiv wie alle anderen.

F: Haben Sie Flyer verteilt und was war der Inhalt?

A: Nein, es gab nichts.

F: Sie legten ein Militärbuch dem Bundesamt vor. Welche Funktion hatte Sie dort?

A: Ich war Befehlshaber von 10 bis 15 Leuten, an der Grenze Aserbaidschan.

F: Sie legten eine Arztbestätigung dem Bundesamt vor, die am XXXX .2016 ausgestellt wurde und in dem steht, dass Sie am XXXX .2016 aufgenommen wurden. Sie gaben aber an am XXXX .2016 vom Spital entlassen worden zu sein. Was sagen Sie dazu?

A: Der Arzt hat den Arztbrief gegen Bezahlung ausgestellt, am XXXX .2016 hat meine Frau nur 20.000,- Dram bei sich, sie fuhr am XXXX .2016 zum Krankenhaus, hat dem Arzt die restlichen 30.000 Dram bezahlt und erst dann über gab der Arzt erst das Schreiben.

F: Vorhin gaben Sie an, „Der Arzt stellte einen Arztbrief aus und begleitete meine Frau und mich zum Hinterausgang, so konnten wir mit dem Taxi, das meine Frau zum Krankenhaus brachte und dort auf uns wartete flüchten. Da gibt es einen Widerspruch! Was sagen Sie dazu?

A: Ich habe nicht gesagt, dass der Arztbrief an diesem Tag abgegeben wurde. Es muss ein Missverständnis vorlegen.

F: Sie gaben an, dass Sie von der Polizei gesucht wurden und bei Ihren Eltern, aufgrund der Meldeadresse, nach ihnen gesucht wurde. Sie wurden sicher auch im Krankenhaus gesucht. Warum haben Sie ihre Frau in Gefahr gebracht und sie ins Krankenhaus um die Bestätigung geschickt? Nur wegen einer Bestätigung?

A: Meine Frau kennen Sie ja nicht.

F: Für was brachten Sie die Bestätigung?

A: Das ist ein Beweis, dass mich die Polizei verletzt hat und ich in Armenien irgendwann einmal mein Recht suchen hätte können. Ich hatte bei der Flucht die Bestätigung nicht mit, meine Schwiegermutter hat mir die Bestätigung und die Übersetzung nach geschickt. Ich glaube nicht, dass meine Verletzung im Krankenhaus registriert wurde. Das hätte die Polizei nicht zugelassen

F: Jetzt haben Sie angegeben, durch Bezahlung eine Bestätigung bekommen zu haben. Der Arzt hätte alles hineingeschrieben, gegen Bezahlung. Was sagen Sie dazu?

A: Das Geld haben wir nicht für die Bestätigung bezahlt, sondern dass er uns zur Flucht verhilft. Meine Frau hatte nur 20.000 Dram mit, er hat die Bestätigung behalten bis meine Frau die restlichen 30.000,- Dram den Arzt übergab.

F: Wissen Sie wie lange Sie bei der Polizei waren?

A: Am Abend den XXXX .2016 haben sie mich mitgenommen, aber ich kann mich nicht erinnern wie lange ich dort war, weil ich mein Bewusst sein verlor.

F: Wissen Sie wie lange Sie im Krankenhaus waren?

A: Am XXXX .2016 bin ich im Krankenhaus in den frühen Morgenstunden erwacht.

F: Wann haben Sie das Krankenhaus verlassen?

A: Am XXXX .2016 um ca. 0800 oder 09:00 Uhr.

F: Besitzt Ihre Schwiegermutter einen Führerschein?

A: Nein.

F: Wie hat Ihre Schwiegermutter dann Ihre Kinder zu Ihrer Schwester ins Dorf XXXX gebracht?

A: Mit dem Taxi, die Entfernung beträgt ca. 25 km.

F: Sie gaben vorhin an, dass Sie aufgrund Ihres Glaubens zu Ihren Eltern fast keinen Kontakt mehr haben. Stimmt das?

A: Ja, wir haben ständig gestritten. Wir haben früher, als wir noch gemeinsam im gleichen Haus wohnten, jeden Sonntag gestritten, weil wir in die Kirche gingen. Aus diesem Grund sind wir im Jahr 2010 ausgezogen.

F: Wie ist es möglich, dass Ihre Eltern die Handynummer Ihrer Frau besitzen?

A: Sie haben trotzdem die Nummer gehabt, sollte mir etwas zustoßen.

F: Gibt es sonst noch irgendwelche Fluchtgründe, wieso Sie Armenien verlassen haben?

A: Nein.

F: Waren Sie in Armenien jemals einer persönlicher Verfolgung oder Bedrohung ausgesetzt?

A: Nein.

F: Waren Sie in Armenien jemals in Haft bzw. hatten Sie dort Probleme mit Polizei- oder Justizbehörden?

A: Nein.

F: Hätten Sie von staatlicher Seite in Armenien etwas zu befürchten?

A: Ja, aufgrund des Vorfalles.

F: Werden Sie behördlich gesucht oder besteht ein Haftbefehl gegen Sie?

A: Ich weiß es nicht, aber Männer in Zivil haben bei meinen Eltern nach mir gefragt. Auch in der Nachbarschaft wurde nach mir gefragt.

F: Hätten Sie aus politischen Gründen in Ihrem Land Verfolgung oder Bedrohung zu befürchten?

A: Ja, auf Grund des Vorfalls. Als sie mich beschimpft haben, habe ich auch zurückgeschimpft, deshalb wurde ich so stark verprügelt.

F: Hätten Sie aus ethnischen Gründen in Ihrem Land Verfolgung oder Bedrohung zu befürchten?

A: Nein.

F: Hätten Sie aus religiösen Gründen in Ihrem Land Verfolgung oder Bedrohung zu befürchten?

A: Von der staatliche Seite nicht, aber ich war sehr vorsichtig, weil ich zur evangelischen gewechselt habe. In der Arbeit durfte ich es nicht sagen, auch meinen Freunden durfte ich es nicht sagen. Einen einzigen Freund wusste, dass ich zur evangelischen Kirche wechselte. In Armenien glaubt man, dass alles Sekten sind und sie hätten mich sicher Diskriminiert. Aber nicht umgebracht.

F: Sind Sie auf Sociale Medien vertreten (Facebook, Twitter,…)?

A: Ja, Benutzername: im Akt

F: Wo befindet sich Ihr Reisepass?

A: Ich weiß es nicht, weil der Mann der uns brachte die Reisepässe nicht zurückgab.

F: Sie waren im Besitz eines Visums! Warum benötigten Sie einen Schlepper?

A: Weil ich Angst hatte, legal aus Armenien aus zu reisen, ich hatte Angst, dass sie mich festnehmen.

F: Welches Visum beantragten Sie?

A: Ich hatte ein italienisches Visum, aufgrund einer Dienstreise.

In meinem letzten Job haben wir Waren in Italien bestellt. Ich war von XXXX .05.2016 in Italien.

F: Wann beantragten Sie das Visum? (gültig von XXXX .2016 Ausreise XXXX .2016)

A: Vermutlich im Februar, ich kann mich nicht mehr erinnern.

F: Sie hatten ein italienisches Visum. Warum gingen Sie nicht nach Italien und stellten dort einen Asylantrag?

A: Der Schlepper hatte uns Österreich oder Deutschland vorgeschlagen.

F: Warum beantragten Sie für Ihre Frau und Ihre Kinder ein Visa?

A: Weil wir als Touristen nach Griechenland fahren wollten, wir hatten Geld und wollten Urlaub machen.

F: Warum haben Sie für Griechenland kein Visum beantrag?

A: Ich hatte noch ein italienisches.

F: Was wäre, wenn Sie nach Armenien müssten, also, was würde Ihnen geschehen, wenn Sie heute nach Armenien einreisen würden. Was hätten Sie zu befürchten?

A: Die Polizei könnte mich festnehmen und die ich zurückbeschimpft habe, das sind Leibwächter von hohen Funktionären.

F: Also kennen Sie die Leute, die Sie verprügelt haben?

A: Ich haben auf YouTube die Leute gesehen, die den Männern die mich verprügelt haben ähnlich sehen und ich habe gesehen, für wen sie arbeiten.

Anmerkung: Der AW legt Bilder von vermutlichen illegalen Polizisten dem Bundesamt vor, welche von der Opposition ins Internet gestellt wurden.

F: Ich mache Sie weiters darauf aufmerksam, dass das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Ihre Angaben und Ihre Identität vor Ort bzw. im Herkunftsstaat überprüfen kann. Sind Sie mit der Überprüfung Ihrer Angaben einverstanden?

A: Ja.

……………………………………

F: Warum haben Sie Georgien verlassen? Sie waren ja in Sicherheit!

A: Georgien ist sehr Nahe und sie hätten uns finden können. Georgien ist kein Demokratisches Land und hätte uns nicht beschützen können.

F: Sie hätten nach der Ausreise aus Armenien in verschiedenen Ländern um Asyl ansuchen können. Warum haben Sie das nicht getan?

A: Ich weiß nicht wie wir gefahren sind, wir haben nichts gesehen

F: Haben Sie sich schon überlegt, wie Ihr weiterer Aufenthalt in Österreich aussehen könnte? Wie wollen Sie Ihren Lebensunterhalt finanzieren? Welchen Beruf möchten Sie in Österreich ausüben? Haben Sie sich schon über Berufe oder Arbeitgeber Informiert?

A: Ich werde schnell die Sprache lernen, ich möchte arbeiten, ich möchte nie im Leben zu Lasten eines Staates leben. Ich würde gerne das Leben meiner Kinder in einem demokratischen Land aufbauen, wo sie sich ihrer Religion nicht schämen müssen. Dass die Kinder in Freiheit leben können.

F: Erkennen Sie die Gleichberechtigung der Frau an und respektieren Sie die Frauen?

A: Ja.

F: Wie stehen Sie zur Religionsfreiheit?

A: Spielt keine Rolle, der Mensch zählt.

F: Gibt es sonst noch Gründe für Ihre Antragstellung?

A: Nein, ich habe alles gesagt.

F: Wollen Sie Einsicht in die Länderfeststellungen des Bundesasylamtes zur gegenwärtigen, allgemeinen Lage in Ihrem Herkunftsstaat nehmen?

A: Nein.

Feststellung des Bundesamtes: Wenn Sie möchten, werden Ihnen die Feststellungen des Bundesasylamtes zur Lage in Ihrer Heimat zur Kenntnis gebracht (Anmerkung: Dem AW wird kurz erklärt, um was es sich handelt und welchen Inhalt die Feststellungen haben). Sie haben die Möglichkeit dazu im Rahmen des Parteiengehörs schriftlich Stellung zu nehmen. Möchten Sie die Erkenntnisse des Bundesamtes Ihr Heimatland betreffend in Kopie mitnehmen und eine schriftliche Stellungnahme innerhalb einer Frist von zwei Wochen dazu abgeben?

A: Ja.

Anmerkung: Ihnen wird eine Frist von 14 Tagen (13.10.2017) gegeben, um eine Stellungnahme dem Bundesamt zu übermitteln. Das LiB wurde dem AW übergeben.

…………………………………………………

Anmerkung: Sie werden von der Möglichkeit in Kenntnis gesetzt, im Rahmen des Rückkehrprogrammes und finanziell unterstützt (derzeit € 1000.- kontingentiert für 1000 Personen), freiwillig in den Herkunftsstaat zurück zu reisen. Sollten Sie dahingehend Interesse haben, wenden Sie sich bitte umgehend an den VMÖ im Haus. Ein Informationsblatt wird Ihnen hiermit ausgefolgt. Möchten Sie das Angebot annehmen.

A: Nein, danke.

F: Haben Sie den Dolmetscherin bisher einwandfrei verstehen können und haben Sie das Gefühl, dass diese Ihre Angaben richtig und vollständig wiedergibt? Wenn dies der Fall ist, dann bestätigen Sie dies mit Ihrer Unterschrift!

A: Ich habe alles verstanden und habe keine Zweifel an der Übersetzung.

……………………………

F: Wie geht es Ihnen jetzt nach der Einvernahme?

A: Normal.

F: Ich beende jetzt die Einvernahme. Haben Sie alles vorgebracht, was Sie bewogen hat, Ihr Heimatland zu verlassen und was Sie gegenwärtig an einer Rückkehr dorthin hindert?
A: Ja.

Anmerkung: Die gesamte Niederschrift wird wortwörtlich rückübersetzt.

Wenn der Inhalt gegenständlicher Niederschrift richtig und mit Ihren Angaben ident ist, welche Sie während Ihrer niederschriftlichen Einvernahme gemacht haben, Sie weiters den beigezogenen Dolmetsch verstanden und dieser Ihre Angaben lückenlos übersetzt hat, bestätigen Sie die Richtigkeit dieser Angaben nachfolgend schriftlich in der Sprache Armenisch!

Ich habe alles verstanden und nichts mehr hinzuzufügen.

I.2.3. Vor der belangten Behörde brachte die bP 2 zum Fluchtgrund im Wesentlichen Folgendes vor:

F: Wie Sie sich bereits denken werden, behandeln wir heute Ihren Asylantrag. Fühlen Sie sich psychisch und physisch in der Lage die heutige Einvernahme durchzuführen?

A: Ja, ich bin in der Lage, der heutigen Einvernahme Folge zu leisten.

F: Stehen Sie momentan in ärztlicher Behandlung und/oder nehmen Sie Medikamente? Leiden Sie an einer lebensbedrohlichen Krankheit?

A: Ja, ich bin in ärztlicher Behandlung, bei einem Neurologen und wegen meiner Schilddrüse bei einem Facharzt und nehme auch Medikamente, wegen meiner Schilddrüsenerkrankung und eine Tablette Antidepressiva. Vor der Einvernahme habe ich keine Medikamente eingenommen.

Erklärung: Bei meiner Person handelt es sich um den Einvernahmeleiter und ich führe das Interview bzw. stelle ich Ihnen Fragen, die Sie aufgefordert sind, wahrheitsgemäß zu beantworten. Bei der Person meiner Seite handelt es sich um den Dolmetsch und fungiert dieser lediglich als Sprachvermittler zwischen uns beiden. Dieser hat weder Einfluss auf die Fragen, noch auf das Verfahren selbst und ist selbstverständlich auch zur Verschwiegenheit verpflichtet.

A: Ich habe die Erklärungen verstanden.

F: Der anwesende Dolmetscher ist von dem Einvernahmeleiter als Dolmetsch für die Sprache Armenisch bestellt und beeidet worden. Verstehen Sie diese Sprache und sind Sie damit einverstanden, dass die Einvernahme in dieser Sprache geführt wird?

A: Ja.

F: Ihnen wird mitgeteilt, dass Sie jederzeit die Möglichkeit haben, Rückfragen zu tätigen, wenn Sie z.B. den Dolmetscher oder die Frage nicht ganz verstanden haben bzw. sich Unklarheiten ergeben!

A: Ja, das habe ich verstanden.

F: Liegen irgendwelche Befangenheitsgründe gegen eine der hier anwesenden Personen vor?

A: Nein.

F: Sprechen Sie schon ein wenig Deutsch?

A: Ein wenig.

Anmerkung: Der AW stellt sich etwas in Deutsch vor.

F: Sprechen Sie noch andere Sprachen?

A: Ja Russisch und Englisch.

F: Wurde Ihnen die Erstbefragung bei der Polizei XXXX am 09.08.2016 auch rückübersetzt? Haben Sie den Dolmetscher bei der Erstbefragung damals auch gut verstanden?

A: Ich habe den Dolmetscher verstanden. Die Erstbefragung wurde mir nicht rückübersetzt.

F: Haben Sie anlässlich Ihrer bisherigen Einvernahmen das Informationsblatt über die Rechte und Pflichten eines Asylwerbers in Ihrer Muttersprache ausgefolgt erhalten?

A: Ja.

F: Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass Ihre Angaben im Asylverfahren vertraulich behandelt und keinesfalls an die Behörden Ihres Heimatlandes weitergeleitet oder öffentlich gemacht werden. Weiters werden Sie darauf hingewiesen, dass Ihre Angaben die Grundlage für die Entscheidung im Asylverfahren bilden und dass diesen Angaben in der Erstaufnahmestelle verstärkte Glaubwürdigkeit zukommt. Falsche Angaben Ihre Identität bzw. Nationalität betreffend können verwaltungsstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Täuschungen über die Identität, die Nationalität oder über die Echtheit von Dokumenten können zur Aberkennung der aufschiebenden Wirkung einer rechtzeitig eingebrachten Beschwerde führen. Sie sind weiters verpflichtet, bei Verfahrenshandlungen und Untersuchungen persönlich und rechtzeitig zu erscheinen und an diesen mitzuwirken, der Behörde Ihren Aufenthaltsort, Ihre Anschrift und deren allfällige Änderungen sofort bekanntzugeben, sich längstens binnen drei Tagen bei der Meldebehörde anzumelden.

Wenn Sie diesen Mitwirkungspflichten aus von Ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht nachkommen können, so teilen Sie dies der Behörde unverzüglich mit.

Haben Sie alles verstanden?

A: Ja.

F: Haben Sie jemanden mit Ihrer Vertretung im laufenden Asylverfahren betraut und/oder eine Zustellvollmacht erteilt?

A: Ja, durch die CARITAS, eine Vollmacht werde ich noch nachreichen.

REISEWEG

Aufgefordert die Wahrheit zu sagen und nach meinem Reiseweg befragt, gebe ich Folgendes an:

Wie bei der Einvernahme bei der Polizei angegeben. Ich halte meine Aussage bei der Polizei aufrecht.

F: Wann haben Sie sich zuletzt im Armenien aufgehalten?

A: XXXX 2016.

F: Wo lebten Sie bis zur Ausreise? Genaue Adresse (Land, Bezirk, Ort, Straße)!

A: Die letzten Tage verbrachten wir bei meiner Großmutter, im Dorf XXXX .

Von 2010 bis kurz vor Ausreise lebte ich mit meiner Familie in XXXX , Jerewan, Armenien.

Von 2009 bis 2010 lebte ich mit meiner Familie in XXXX , Jerewan, Armenien bei meinen Schwiegereltern.

F: Lebten Sie in Armenien in einem Haus oder in einer Wohnung?

A: In Armenien lebte ich mit meinem Mann und meinem Kinder in einer Mietwohnung.

F: Nennen Sie mir eine Kirche, Fluss, See, ein bekanntes Bauwerk bekannte Verkehrswege- oder Verbindungen, an Ihrem Wohnort in Jerewan / Armenien. Wie viele Einwohner hat die Stadt? Öffentliche Verkehrsmittel?

A: Ich besuchte in Jerewan die XXXX , Fluss Hrastan und Kasach, See Jerewan, bekanntes Bauwerk: Opernhaus, U-Bahn, Flughafen Erebuni und Zwartnotz, Einwohner: ca. 900.000.

F: Haben Sie sonstige Angehörige in Armenien und wo leben diese? (Großeltern, Onkel, Tanten,…) Namen

A: Meine Großeltern sind verstorben, bis auf meine Großmutter mütterlicher Seite.

Meine Mutter lebt in Jerewan / Armenien, mein Vater ist 1994 verschollen und 2013 erfuhren wir, dass er verstorben ist. Ich vermute er ist 1996 in der Ukraine verstorben.

Verwandte mütterlicher Seite 2 Onkel und 1 Tante sind alle verheiratet und haben Kinder.

Ein Onkel lebt in der Ukraine und der Zweite in Russland. Meine Tante lebt in XXXX .

Verwandte väterlicher Seite 2 Tanten beide sind verheiratet und haben Kinder, ich habe keinen Kontakt, aber ich vermute sie leben in Armenien.

F: Haben Sie Kontakt zu Ihrer Familie?

A: Ja, regelmäßig, 1-mal wöchentlich mit meiner Mutter.

F: Haben Sie in Armenien die Schule besucht?

A: Ja, 10 Jahre Grundschule und 5 Jahre die Universität. (Siehe Datenblatt).

F: Wie haben Sie in Armenien Ihren Lebensunterhalt bestritten? Gingen Sie einer Tätigkeit nach? Wie lange haben Sie die Tätigkeit ausgeführt?

A: In Armenien arbeitete ich als Verkäuferin bei der XXXX . Das Geschäft hieß „ XXXX “ in Jerewan. Ich arbeitete gemeinsam mit meinem Mann in dieser Firma, wir haben uns dort auch kennengelernt. Ich wurde aus parteipolitischen Gründen im Jahr September 2008 entlassen. Anschließend arbeitete ich in verschieden Geschäften schlussendlich habe ich in einem Schokoladengeschäft, namens XXXX , bis zu meiner Karenz gearbeitet. Ich bin dort immer noch gemeldet, weil ich noch in Karenz bin (2 Jahre).

An meinen Vater kann ich mich nicht mehr erinnern.

Meine Mutter arbeitete als Schneiderin, zurzeit arbeitet sie nicht, Sie pflegt Ihre Mutter, meine Großmutter.

Mein Mann war Abteilungsleiter in der Firma XXXX , diese Firma gehört der Gruppe XXXX . Er verkaufte Herrenbekleidung.

F: Wie viel verdienten Sie?

A: 250.000,- Dram. (439,99 Euro)

F: Verfügen Sie über Vermögen oder Barmittel?

A: Ich habe etwas Goldschmuck bei meiner Mutter in Armenien.

F: Wie war Ihre finanzielle Lage in Armenien?

A: Normal.

F: Wie viel haben Sie für die Reise bezahlt?

A: 3.000,- USD.

F: Wie habe Sie die Reise finanziert?

A: Aus Ersparnissen und aus dem Verkauf meines Goldschmuckes.

FAMILIÄRE VERHÄLTNISSE UND INTEGRATION:

F: Haben Sie eine familiäre Beziehung zu in Österreich aufhältigen Personen, wie Verwandte, weitere Angehörige oder nahe Beziehungen?

A: Ja, mein Mann und meine Kinder (Siehe Datenblatt).

F: Sind Sie verheiratet? Traditionell und standesamtlich?

A: Ja.

F: Haben Sie Kinder?

A: Ja. (Siehe Datenblatt)

F: War Österreich Ihr Zielland?

A: Unser Reiseziel war Deutschland oder Österreich, der Schlepper brachte uns nach Österreich.

F: Seit wann leben Sie in Österreich?

A: XXXX .2016.

F: Wie finanzieren Sie Ihren gegenwärtigen Lebensunterhalt, hier in Österreich?

A: Ich werde vom Staat Österreich versorgt. Ich habe einen Asylantrag gestellt und befinde mich in Bundesbetreuung. Zurzeit bin ich in einer Unterkunft in XXXX , untergebracht.

F: Bekommen Sie Taschengeld?

A: wöchentlich 40,- Euro pro Person.

F: Besuchen Sie oder haben Sie in Österreich eine Schule oder einen Kurs?

A: Nein, weil wir als Armenia keinen Anspruch auf einen Deutschkurs haben.

F: Gehen Sie in Österreich einer Beschäftigung nach?

A: Nein.

Anmerkung: Ich Informiere Sie, dass Sie Saisonarbeiten, in der Forst- und Landwirtschaft oder im Tourismusbereich arbeiten dürfen!

Anmerkung: AW wird aufgeklärt

F: Haben Sie in Ihrem Heimatland Armenien, in Österreich oder in einem anderen Land strafbare Handlungen begangen bzw. sind Sie vorbestraft? Oder sind Sie Zeuge solcher Taten?

A: Nein.

F: Sind Sie Mitglied in einem Verein, einer politischen Partei oder politisch aktiven Bewegung in Armenien oder in Österreich?

A: Ja, in Armenien war ich seit meiner Studienzeit Mitglied bei der Partei blühendes Armenien bis 2012.

AUSREISEGRUND

F: Sind Sie alleine aus dem Armenien ausgereist?

A: Mit meiner Familie.

F: Haben Sie im Verfahren bis jetzt immer die Wahrheit gesagt?

A: Ja.

F: Aus welchen Gründen haben Sie Armenien verlassen? Bitte schildern Sie die wesentlichsten persönlichen Gründe für Ihre Ausreise und Ihre Asylantragstellung.

A: Der erste Fluchtgrund sind die Probleme meines Mannes, ein zweiter Fluchtgrund ist unser evangelischer Glaube, aufgrund dessen habe ich zweimal meine Arbeit verloren. Mein dritter Fluchtgrund ist meine politische Aktivität, auch das war ein Grund dass ich meine Arbeit verlor und nicht im öffentlichen Dienst arbeiten durfte. Nur diese drei Gründe sonst nichts.

F: Waren Sie jemals einer persönlichen Bedrohung oder Verfolgung ausgesetzt?

A: Ja, als ich im Jahr 2009 bei den letzten Wahlen mit machte, war ich Zeuge von mehreren Unrechtmäßigkeiten im Wahllokal. Ich wollte das ganze melden, weil dort ein chaotischer Zustand herrschte. Ich wurde zum Schweigen gebracht, das waren inoffizielle Mitarbeiter der republikanischen Partei, zu diesem Zeitpunkt war ich schon verheiratet, sie haben nicht nur mir gedroht, sondern auch meinen Ehemann, falls ich über diese Unregelmäßigkeiten sprechen sollte.

F: Wie sah diese Drohung aus?

A: Ich musste meine Telefonnummer angeben, sie haben mich anonym angerufen und gedroht, dass ich Ruhe geben soll. Wenn ich möchte, dass mein Mann heil von der Arbeit zurückkommt. Ich wusste ganz genau, dass sie mit der Polizei zusammen arbeiten. Deshalb habe ich mich nicht an die Polizei gewandt. Ich war damals Schwanger, ich hatte Angst, ich hatte eine sehr angespannte Schwangerschaft, meine Tochter hat eine Hautkrankheit. Jedes Mal wenn sie sich aufregt bekommt sie einen Ausschlag. Die Ärzte in Österreich und in Armenien haben mir gesagt, aufgrund meiner psychischen Lage während der Schwangerschaft, ist meine Tochter krank, Neurodermitis. Die Partei blühendes Armenien hat mich im Jahr 2012 wieder gerufen, weil 2013 die Wahlen waren. Ich habe aber 2012 meine Mitgliedschaft gekündigt, weil ich wusste was mir blüht.

Aufgrund meines Glaubens hatte ich auch Probleme, in Armenien sollte man der armenischen apostolischen Kirche angehören, wenn nicht, dann hat man Probleme. In der Familie hatten wir auch, wegen unseres evangelischen Glaubens, mit meinen Schwiegereltern Probleme. Das War der Grund warum wir eine Mietwohnung gezogen sind.

F: Wurde die Krankheit Ihrer Tochter in Armeneine behandelt?

A: In Armenien hat sie hormonelle Salben bekommen. Das war keine gute Behandlung in ihrem Alter, die Behandlung hatte eine Zeitlang gewirkt, danach kamen die Schübe viel stärker. Meine Tochter hängt sehr an Ihrem Vater, wenn er nach Italien reiste, wurden die Schübe stärker. Als mein Mann und ich zu meiner Großmutter nach XXXX gingen, blieb meine Tochter und mein Sohn mit meiner Mutter bei meiner Tante XXXX , damit die Tochter den Zustand meines Mannes nicht mitbekommt.

F: Wie oft und wie wurden Sie bedroht?

A: Ich wurde 4 Mal innerhalb von 4 Wochen im August 2009 angerufen. Seitdem rief mich niemand mehr an. Ich habe mich von meiner politischen Partei zurückgezogen.

F: Wurden Sie zwischen 2009 und bis zur Ausreise wieder angerufen?

A: Nein, ich habe auch nicht mehr an Demonstrationen teilgenommen.

F: Welche Stellung oder Funktion hatten Sie in der Partei / Bewegung?

A: Normales Mitglied ich habe die Partei nur unterstützt. Bei den Wahlen war ich Sekretärin meiner Partei.

F: Wer waren die Führer?

A: Zarukyan Gagik

F: Wie viele Mitglieder gibt es?

A: Viele, jetzt kann ich nicht sagen.

F: Gibt es einen Treffpunkt?

A: Der Vorsitzende hatte eine Kognak Fabrik dort hat es immer vor den Wahlen große Versammlungen gegeben, ansonsten haben sich die Mitglieder der jeweiligen Gemeinden in den Parteizentralen getroffen.

F: Gibt es sonst noch irgendwelche Fluchtgründe, wieso Sie Armenien verlassen haben?

A: Nein.

F: Waren Sie in Armenien jemals einer persönlicher Verfolgung oder Bedrohung ausgesetzt?

A: Nein

F: Waren Sie in Armenien jemals in Haft bzw. hatten Sie dort Probleme mit Polizei- oder Justizbehörden?

A: Nein.

F: Hätten Sie von staatlicher Seite in Armenien etwas zu befürchten?

A: Ja, wenn mein Mann gefährdet ist, ist die ganze Familie gefährdet. Die Regierung lässt alle anders Denkende festnehmen.

F: Werden Sie behördlich gesucht oder besteht ein Haftbefehl gegen Sie?

A: Nein.

F: Hätten Sie aus politischen Gründen in Ihrem Land Verfolgung oder Bedrohung zu befürchten?

A: Ja, aufgrund meines Mannes, bin ich und meine Kinder gefährdet.

F: Hätten Sie aus ethnischen Gründen in Ihrem Land Verfolgung oder Bedrohung zu befürchten?

A: Nein.

F: Hätten Sie aus religiösen Gründen in Ihrem Land Verfolgung oder Bedrohung zu befürchten?

A: Ja.

F: Wie sah diese Bedrohung oder Verfolgung aus?

A: Die Möglichkeiten für anders Gläubige sind begrenzt, sei es in der Familie, im Freundeskreis oder im Beruf. In meiner letzten Arbeit habe ich, meine Glaubensrichtung verschwiegen und mein Mann hat immer alles verschwiegen.

F: Hätten Sie aufgrund Ihres Glaubens, von staatlicher Seite etwas zu befürchten?

A: Hinter unseren religiösen Problemen, steht der Staat. Jeden Tag wird im Fernsehen, die Aufforderung kundgetan nicht zu anderen Glaubensrichtungen zu wechseln.

F: Sind Sie auf Sociale Medien vertreten (Facebook, Twitter,…)?

A: Ja, Benutzername: XXXX .

F: Wo befindet sich Ihr Reisepass?

A: Ich weiß es nicht.

F: Sie waren im Besitz eines Visums! Für was haben Sie dieses benötigt?

A: Wir fuhren jedes Jahr in den Urlaub, 2016 haben wir es nicht mehr geschafft.

F: Welches Visum beantragten Sie?

A: Griechisches Visum.

F: Bei welcher Behörde?

A: Es gibt ein Visacentrum, dort haben wir es beantragt.

F: Zu welchem Zeitpunkt war der Urlaub geplant?

A: Für Juli oder August, ich weiß es nicht mehr.

F: Wann beantragten Sie das Visum? (gültig von XXXX .2016 Ausreise XXXX .2016)

A: Ich glaube Anfang Juli.

F: Ihr Mann beteiligte sich an den Demonstrationen im Juli 2016! Wie oft nahm Ihr Mann teil?

A: Jeden Tag, nach der Arbeit.

F: Er wurde verletzt! Welche Verletzungen hatte er?

A: Man hat ihn geschlagen er hatte überall blaue Flecken.

F: Warum demonstrierte Ihr Mann?

A: Gegen die Situation und den Machthabern im Land. Die Schrägen von Sasun waren für uns ein Lichtblick

F: Hatte Ihr Mann nicht Angst um seine Familie?

A: Gerade für die Familie hat er demonstriert, damit sich die Situation ändert. Jeden Tag wird es in Armenien schlimmer. Die Grundrechte der Bürger werden nie beachtet. Das freie Wahlrecht wird missachtet.

F: Welche Funktion hatte Ihr Mann bei den Demonstrationen?

A: Normaler Demonstrationsteilnehmer.

F: War er auch

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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