RS Vwgh 2021/5/14 Ra 2021/05/0076

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Veröffentlicht am 14.05.2021
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4
VwGG §28 Abs1 Z5
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Bei der Behauptung der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und der unrichtigen rechtlichen Beurteilung handelt es sich nicht um Revisionspunkte im Sinn des § 28 Abs. 1 Z 4 VwGG, sondern um Revisionsgründe, die nur in Verbindung mit der Verletzung eines aus einer materiell-rechtlichen Vorschrift ableitbaren subjektiven Rechts zielführend vorgebracht werden können (vgl. VwGH 9.3.2020, Ra 2018/05/0042, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021050076.L02

Im RIS seit

22.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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