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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs5Rechtssatz
Verfahrensrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Entscheidung eines VwG, die den Kernbereich der Versammlungs- oder Vereinsfreiheit zum Inhalt hat, sind gemäß Art. 133 Abs. 5 B-VG von der Zuständigkeit des VwGH ausgeschlossen, auch wenn diese Fragen im Wege einer Amtsrevision an den VwGH herangetragen wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021010181.L21Im RIS seit
25.11.2021Zuletzt aktualisiert am
13.12.2021